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Datenschutzerklärung für alle Bewerber und Schiedsvereinbarung für Bewerber aus den USA

Zuletzt aktualisiert: März 2021

Datenschutzerklärung für alle Bewerber

Allgemein

Das Karriereportal, bei dem Sie sich registriert haben („Career Portal“), wird von Akamai Technologies, Inc. und seinen hundertprozentigen und global tätigenVertragspartnernverwendet (einzeln und gemeinsam „Akamai“).

Diese Datenschutzerklärung für Bewerber beschreibt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Verwendung von Career Portal und der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten für den Bewerbungsprozess bei Akamai.

Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsprozesses

Akamai erfasst und verarbeitet Ihre über das Career Portal übermittelten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit derAkamai-Datenschutzerklärung,die imPrivacy Trust Centerabrufbar ist.

Durch die Erstellung eines Profils und die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihres Anschreibens, Lebenslaufs oder anderer Dokumente bestätigen Sie, dass Sie dieAkamai-Datenschutzerklärunggelesen und verstanden haben, einschließlich der Informationen zum zuständigen Datenverantwortlichen, dessen Kontaktdaten, der Kategorien der von Akamai erfassten und verarbeiteten Daten,des Zwecks und der Rechtsgrundlage der Verarbeitung,der Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten, internationaler Datenübertragungen, persönlicher Datenschutzmaßnahmen, der Aufbewahrungszeiträume und vor allemIhrer Rechte als betroffene Person.

Durch die Erstellung eines Profils und die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie die Möglichkeit, sich für eine offene Stelle bei Akamai zu bewerben oder allgemeines Interesse an einer Beschäftigung bei Akamai zu bekunden.

Wenn Sie für die entsprechende offene Stelle nicht ausgewählt wurden, stimmen Sie zu, dass Akamai Ihre Daten zwei Jahre lang aufbewahren darf, um Sie bei zukünftigen Jobangeboten bei Akamai zu berücksichtigen. Wir fordern Sie dann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt auf, sich auf eine offene Stelle bei uns zu Bewerben.

Wenn Sie sich nicht für eine bestimmte offene Stelle bewerben, sondern Ihr allgemeines Interesse an einer Beschäftigung bei Akamai und zukünftigen Bewerbungsprozessen bekunden, stimmen Sie zu, dass Akamai Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage Ihrer Zustimmung verarbeiten darf und dass Ihre personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zwei Jahren in Hinblick auf mögliche Jobangebote geprüft werden.

Widerruf der Zustimmung

Wenn Akamai Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verarbeitet, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen, indem Sie eine E‑Mail ancareers@akamai.comschreiben oder den Anweisungen in derAkamai-Datenschutzerklärungfolgen. Beachten Sie, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten jederzeit über unser Career Portal bearbeiten, ändern oder aktualisieren können.

Schiedsvereinbarung für Bewerber aus den USA

Jegliche Rechtsstreitigkeiten, die sich auf die Beschäftigung bei Akamai beziehen oder daraus entstehen (insbesondere bzgl. Ihrer Bewerbung, Anstellung und Kündigung) und nicht anderweitig beigelegt werden können, werden vor einem neutralen Schiedsrichter der US‑Schiedsinstitution American Arbitration Association („AAA“) nach den AAA‑Regeln zu Beschäftigungsverhältnissen einem verbindlichen Schiedsverfahren unterworfen. Die AAA‑Regeln können Sie vor dem Unterzeichnen dieser Schiedsvereinbarung aufwww.adr.orgeinsehen oder sich von Akamai zusenden lassen. Akamai trägt die Kosten für den Verwaltungsaufwand und das Schiedsverfahren der AAA gemäß den gesetzlichen Ansprüchen und soweit dies gemäß dem abschließenden Urteil des Schiedsrichters für die Durchführung der Schiedsvereinbarung gesetzlich erforderlich ist. Der Schiedsrichter hat kein Recht auf Rechtsfehler oder unzureichende Begründungen. Die Verfügung, die Entscheidung bzw. der Schiedsspruch des Schiedsrichters kann bei einem solchen Fehler in einem Berufungsverfahren von einem zuständigen Gericht annulliert oder korrigiert werden. Andernfalls ist die Verfügung, die Entscheidung bzw. der Schiedsspruch des Schiedsrichters als endgültig und bindend zu betrachten und ersetzt alle weiteren gesetzlichen, billigen oder rechtlichen Verfahren zwischen uns. Die Verfügung, die Entscheidung bzw. der Schiedsspruch kann von jedem zuständigen Gericht als rechtskräftiges Urteil verkündet und durchgesetzt werden. Ungeachtet dessen haben die Parteien das Recht, im laufenden Schiedsverfahren innerhalb des rechtlichen Rahmens bei einem zuständigen Gericht auf vorläufige Rechtsbehelfe (z. B. einstweilige Verfügung/Anordnung) zurückzugreifen.

Abgesehen von den Ansprüchen aus Abschnitt 8116 des Department of Defense Appropriations Act von 2010, die im Rahmen dieser Vereinbarung vom Schiedsverfahren ausgenommen sind, bezieht sich diese Schiedsvereinbarung insbesondere, aber nicht nur auf alle Rechtsstreitigkeiten aufgrund staatlicher/bundesstaatlicher Diskriminierungsgesetze, Gesetze zur fairen Beschäftigungspolitik oder anderer beschäftigungsbezogener Gesetze, Vorschriften oder Durchführungsverordnungen auf dem jeweils aktuellen Stand, die eine Diskriminierung oder Belästigung aufgrund eines Schutzstatus (ethnische Herkunft, Nationalität, Alter, Geschlecht, Familienstand, Behinderung, ehemalige Militärangehörigkeit, sexuelle Ausrichtung o. Ä.) untersagen; auf alle Ansprüche aufgrund unrechtmäßiger Vergeltung für die Ausübung von Rechten im Rahmen des Gesetzes; auf alle Vergehen; auf alle staatlichen/bundesstaatlichen gesetzlichen Ansprüche; sowie auf alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Verträge. Diese Vereinbarung berührt nicht Ihr Recht bzw. Ihre Pflicht zur Ausschöpfung der verwaltungsrechtlichen Rechtsmittel bei der zuständigen Regierungsbehörde, bevor Sie die jeweiligen gesetzlichen Ansprüche einem bindenden Schiedsverfahren unterwerfen.